Auflage und Vernehmlassung Bauvorhaben: Einwohnergemeinde Hohenrain
Eröffnung eines Bauvorhabens gemäss § 193 Planungs- und Baugesetz (PBG)
eBAGE Nr. |
2024-3387 |
Bauvorhaben |
Erstellen von einem Wanderweg |
Grundstück-Nrn. |
475, GB Hohenrain |
Adresse |
Tannwald |
Gesuchsteller |
Einwohnergemeinde Hohenrain, Unterdorfstrasse 7, |
Einsprachefrist |
08.07.2024 bis 29.07.2024 |
Baugesuch und Pläne können auf der Gemeinde Hochdorf während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Alternative zur Auflage im Rathaus: Das Passwort für die Online-Planauflage kann mit E-Mail an bvu@hochdorf.ch angefordert werden.
Im Zeitpunkt dieser Publikation ist das Baugesuch weder im Detail überprüft, noch genehmigt.
Gemäss § 194 kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich einzureichen. Bei leichtfertigen oder trölerischen Einsprachen, trägt der Einsprecher die dadurch verursachten amtlichen Kosten. Dies gilt auch für die weiteren Verfahrenskosten (§ 212 Abs. 2 PBG)