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Auflage und Vernehmlassung Bauvorhaben: Monika Bucher

Eröffnung eines Bauvorhabens gemäss § 193 Planungs- und Baugesetz (PBG)

eBAGE Nr.

2024-3512

Bauvorhaben

Erstellen einer Photovoltaikanlage an der Fassade

Grundstück-Nr.

901, GB Hohenrain

GV-Nr.

98f

Adresse

Willimatt, 6277 Kleinwangen

Gesuchsteller

Bucher Monika, Willimatt 1, 6277 Kleinwangen

Einsprachefrist

15.07.2024 bis 05.08.2024

Baugesuch und Pläne können auf der Gemeinde Hochdorf während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Alternative zur Auflage im Rathaus: Das Passwort für die Online-Planauflage kann mit E-Mail an bvu@hochdorf.ch angefordert werden.

Im Zeitpunkt dieser Publikation ist das Baugesuch weder im Detail überprüft, noch genehmigt.

Gemäss § 194 kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich einzureichen. Bei leichtfertigen oder trölerischen Einsprachen, trägt der Einsprecher die dadurch verursachten amtlichen Kosten. Dies gilt auch für die weiteren Verfahrenskosten (§ 212 Abs. 2 PBG)