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Anleitung für die Ausübung des Stimmrechts

Persönliche Stimmabgabe im Urnenbüro

Sie können die Stimm- und Wahlzettel zu Hause ausfüllen und anschliessend auf der Rückseite abstempeln lassen und in die Urne einlegen. Der Stimmrechtsausweis ist im Urnenbüro abzugeben. Das Urnenbüro ist jeweils am Abstimmungs-/Wahlsonntag von 10.00 - 10.30 Uhr geöffnet und befindet sich bei der Gemeindeverwaltung Hohenrain, Unterdorfstrasse 7, 6276 Hohenrain.

Briefliche Sitmmabgabe

Sie können Ihre Stimme auch brieflich abgeben. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

  1. Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das amtliche grüne Stimm- und Wahlkuvert und verschliessen Sie dieses.
  2. Unterzeichnen Sie persönlich den vorliegenden Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite (ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig).
  3. Legen Sie das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das graue Fensterkuvert, in welchem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.
    Achtung: Stimmrechtsausweis darf nicht in das amtliche grüne Couvert gelegt werden!
  4. Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann
    1. verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungs- und Wahlsonntag frankiert der Post überreicht werden;
    2. am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden;
    3. vor Urnenschluss in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen werden;
    4. vor Urnenschluss im Urnenlokal dem Urnenbüro überreicht werden.

Der Gemeindebriefkasten wird bis 10.30 Uhr geleert. Couverts die nach 10.30 Uhr eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.