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Prämienverbilligung

Die Ausgleichskasse vergütet jeweils aufgrund eines entsprechenden Gesuchs einen Teil der Krankenkassenprämien, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Der Beitrag des Kantons wird direkt der Krankenkasse ausbezahlt. Die Krankenkasse und der Gesuchsteller werden darüber informiert.

Das Gesuch muss bis am 31. Oktober des Vorjahres für das folgende Jahr online bei der WAS Wirtschaft Arbeit Soziales - Ausgleichskasse Luzern eingereicht werden. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Webseite der WAS Wirtschaft Arbeit Soziales.