Navigieren in Hohenrain

AHV-Beitragspflicht

Die Beitragspflicht dauert grundsätzlich von 20 bis 64 (bei Frauen), respektive 65 (bei Männern). Eine lückenlose Einzahlung von AHV/IV/EO-Beiträgen ist erforderlich, damit spätere Renten nicht infolge fehlender Beitragsjahre gekürzt werden müssen. Wenn die Beitragspflicht nicht erfüllt wird, ist eine Erfassung als Nichterwerbstätige notwendig. Informationen und die Anmeldung als Nichterwerbstätiger finden Sie auf der Webseite der WAS Wirtschaft Arbeit Soziales .

Gerne erteilen wir Ihnen Auskünfte rund um die Beitragspflicht.