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Beherbergungsabgaben

Für die Finanzierung des Tourismusmarketings erhebt der Kanton eine Beherbergungsabgabe. Gemäss § 7 des Tourismusgesetzes hat Beherbergungsabgaben zu entrichten, wer

  • gegen Entgelt in Hotels, Motels, Gasthäusern, Fremdenpensionen, Jugendherbergen und andern Beherbergungsbetrieben Gäste aufnimmt;
  • Fremdenzimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Camping oder Caravaning Plätze vermietet;
  • oder gewinnorientierte Schulen auf Internatsbasis betreibt.

Die Abgabe pro Person und Logiernacht beträgt CHF 0.50.

Ab dem 1. Januar 2020 werden im Kanton Luzern bei einer Buchung auf Airbnb die Beherbergungsabgaben pro Übernachtung und pro Person automatisiert beim Buchungsvorgang eingezogen. Airbnb überweist sie dann an Luzern Tourismus.

Die Gemeinde kontaktiert jeweils Ende Jahr zur Einforderung der Abgabe die restlichen Beherbergungsbetriebe und leitet den Betrag an Luzern Tourismus weiter.

Haben Sie Fragen zur Beherbergungsabgabe? Gerne erteilen wir Ihnen Auskünfte dazu.