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Beglaubigung Unterschriften / Kopien

Bei der Gemeindeverwaltung können Privatpersonen Unterschriften oder die Echtheit von Fotokopien beglaubigen lassen.

Beglaubigungen können bei jeder Gemeindeverwaltung z.B. auch am Arbeitsplatz, also unabhängig vom Wohnort und ebenso bei der Staatskanzlei des Kantons Luzern, welche für beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und Legalisationen zuständig ist, vorgenommen werden.

Unterschriften

Das Dokument muss vor der Beglaubigungsbeamtin bzw. dem Beglaubigungsbeamten unterzeichnet werden oder - wenn die Unterschrift bereits geleistet wurde - durch die Person, die sie angebracht hat, als eigene Unterschrift anerkannt werden. In beiden Fällen ist die Unterschrift mit einem amtlichen Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass) zu belegen.

Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt pro Dokument CHF 30.00. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften beglaubigt, beträgt die Gebühr für jede weitere Unterschrift CHF 10.00.

Fotokopien

Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Originaldokument übereinstimmt. Eine Fotokopie zu beglaubigen, ist personenunabhängig.

Wird die Fotokopie durch die Beglaubigungsbeamtin oder den Beglaubigungsbeamten selbst hergestellt, kostet die Beglaubigung CHF 10.00 für die erste und CHF 2.00 für jede weitere Seite des gleichen Dokuments. Bei der Beglaubigung von mitgebrachten Fotokopien beträgt die Gebühr CHF 20.00 für die erste und CHF 5.00 für jede weitere Seite des gleichen Dokuments.

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Beurkundungsgebühren.