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Baubewilligungsverfahren

Seit dem 1. Mai 2021 erbringt die Gemeinde Hochdorf einige Bauamt-Dienstleistungen für die Gemeinde Hohenrain. Mitarbeitenden des Bauamtes Hochdorf beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und begleiten das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baubehörde. Ausserdem koordinieren sie die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.

Das Baugesuchsformular inkl. Beilagen ist online einzureichen. Zusätzlich sind mind. drei Exemplare in Papierform und vollständig unterzeichnet (Planverfasser, Bauherrschaft, Grundeigentümer) beim Bauamt Hochdorf einzureichen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen aus dem Baubereich direkt an die Mitarbeitenden des Bauamtes Hochdorf.

Folgende Dienstleistungen gehören ebenfalls zum Baubewilligungsverfahren:

Bau- und Zonenreglement inkl. Zonenplan

Anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Mai 2023 beschlossen die Stimmberechtigten die Gesamtrevision der Ortsplanung Hohenrain.

Bis zur Genehmigung durch den Regierungsrat müssen weiterhin sowohl die aktuell geltenden sowie die künftigen baurechtlichen Bestimmungen erfüllt werden. Wenn das alte und neue Recht nicht gleichzeitig beachtet werden kann, gilt in der Regel jeweils die strengere Vorschrift. Das Bau- und Zonenreglement sowie die Zonenpläne 2023 treten mit der Genehmigung des Regierungsrats in Kraft, sowie sie nicht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden (§ 64 Abs. 4 PBG).

Aktuelle baurechtliche Bestimmungen

Künftige baurechtliche Bestimmungen