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Ausländerausweis (Aufenthalts- / Niederlassungsbewilligung)

Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten wollen, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung.

Der Ausländerausweis wird vom Amt für Migration des Kantons Luzern ausgestellt. Der Ausländerausweis ist stets befristet, und die Verlängerung kann mit Bedingungen verbunden werden.

Bei Fragen betreffend Aufenthaltsbewilligung, Ausländerausweise, Familiennachzug, Besuchsaufenthalt, etc. wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Migration des Kantons Luzern.

Amt für Migration
Fruttstrasse 15
6002 Luzern
041 228 77 80
E-Mail