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Grundstückgewinnsteuer

Bei der Veräusserung von Grundstücken des Privatvermögens ist der dabei erzielte Gewinn zu versteuern. Unter gewissen Bedingungen wird die Steuer aufgeschoben. Die Grundstückgewinnsteuer wird unabhängig vom übrigen Einkommen aufgrund des progressiven Einkommenssteuertarifs für Alleinstehende und eines Steuerfusses von 4,2 berechnet. Steuerpflichtig ist die Verkäuferschaft.

Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden Sie im Grundstückgewinnsteuergesetz sowie im Steuerbuch.

Zu den Grundstückgewinnsteuern finden Sie online ein entsprechender Steuerkalkulator.

Sofern Sie eine Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuern vor der definitiven Veranlagung leisten möchten (Vorauszahlung), können Sie sich für einen entsprechenden Einzahlungsschein bei uns melden.