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Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erlangen?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Erleichterte Einbürgerung

Allenfalls erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung (z.B. verheiratet mit einer Person mit Schweizer Bürgerrecht). Das Verfahren für die erleichterte Einbürgerung läuft über das Staatssekretariat für Migration (SEM) beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Die Abteilung Gemeinden ist die Drehscheibe für das Einverlangen verschiedener Unterlagen im Auftrag des Bundes. Das entsprechende Gesuch dazu erhalten Sie bei uns auf der Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie ebenfalls auf folgenden Webseiten:

Ordentliche Einbürgerung

Wir informieren Sie gerne über das Verfahren, die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren bei einem ersten persönlichen Gespräch, wobei wir Ihnen das «Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts» aushändigen.

Ablauf

  1. Die Gemeindeverwaltung prüft das Gesuch auf Vollständigkeit, Beilagen und Wohnsitzerfordernisse sowie holt die Erhebungsberichte beim Amt für Migration, der Kantonspolizei, etc. ein.
  2. Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, wird bei einem persönlichen Gespräch mit der Bürgerrechtskommission (VERLINKUNG) das Gesuch näher betrachtet. Erfüllen die Gesuchstellenden alle erforderlichen Voraussetzungen, werden Sie durch die Bürgerrechtskommission den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung zur Einbürgerung empfohlen.
  3. Die Gesuchstellenden werden zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung eingeladen und der Beschluss über die Einbürgerung durch die Stimmberechtigten gefällt.
  4. Nach der Gemeindeversammlung werden die Unterlagen an die Abteilung Gemeinden, Luzern, weitergeleitet, welche beim Bundesamt für Polizeiwesen in Bern die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung einholt. Sobald diese vorliegt, erteilt die Abteilung Gemeinden das Kantonsbürgerrecht. Damit wird auch das an der Gemeindeversammlung beschlossene Gemeindebürgerrecht rechtskräftig. Die Abteilung Gemeinden stellt den Gesuchstellenden eine Einbürgerungsurkunde zu.

Unterlagen

Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:

  • Auszug aus dem Personenstandsregister
  • Wohnsitzbestätigungen
  • Strafregisterauszug
  • Betreibungsregisterauszug
  • Kopie Reisepass
  • Kopie Ausländerausweis
  • Erklärung Einhaltung Rechtsordnung
  • Sprachnachweis
  • Lebenslauf inkl. Portraitfoto und Motivationsschreiben
  • Arbeits- resp. Schulzeugnisse

Die Gemeindeverwaltung hält sich vor, weitere Unterlagen einzufordern.

Merkblatt

Weitere Informationen können Sie aus dem nachstehenden Merkblatt entnehmen: