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Alimentenhilfe / -inkasso

Die Alimentenhilfe umfasst die Bevorschussung von Kinderalimenten und das Inkasso für Kinder- und Ehegattenalimenten sowie Kinderzulagen. Anspruch auf Alimentenhilfe haben Kinder und Ehegatten, wenn die Unterhaltspflichtigen Zahlungen nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig ausführen. Die Gemeinde übernimmt im Falle einer Bevorschussung das Inkasso der geschuldeten Unterhaltsbeiträge.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns telefonisch unter 041 914 61 11 oder per  E-Mail.