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Handlungsfähigkeitszeugnis / Leumundszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, d.h. dass sie mündig und urteilsfähig ist.

Seit 1. Januar 2013 ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.

Zuständigkeitshalber kann nur das Zentrum für Soziales KESB (Zenso) in Hochdorf für Einwohnende der Gemeinde Hohenrain Handlungsfähigkeitszeugnisse ausstellen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Zentrum für Soziales KESB (Zenso).

Zentrum für Soziales KESB (Zenso)

Baldeggstrasse 20
6280 Hochdorf
041 914 62 00
E-Mail
Webseite

Leumundsszeugnis

Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage. Heute setzt sich ein «Leumundszeugnis» laut dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern zusammen aus dem Handlungsfähigkeitszeugnis (siehe oben), einem Strafregisterauszug, sowie einem Betreibungsregisterauszug. Mit diesen drei Dokumenten kann der einwandfreie Leumund nachgewiesen werden.