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Depot / Hinterlage letztwillige Verfügung

Letztwillige Verfügungen (Testamente, Ehe- und/Erbverträge) können bei der Gemeindeverwaltung zur Aufbewahrung im Depot hinterlegt werden. Die Dokumente können persönlich oder schriftlich hinterlegt werden. Die im Depot hinterlegten Couverts werden nach dem Eintritt des Todesfalls geöffnet.

Für die Hinterlage wird eine einmalige Depotgebühr von CHF 95.00 (§ 8 Abs. 1 Ziff. 1, SRL 687) fällig.

Bei Wohnsitzwechsel sind die hinterlegten Dokumente bei der neuen Wohnsitzgemeinde zu deponieren.