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Erbschaftssteuern

Erbschaften unterliegen der Erbschaftssteuer nach Massgabe des kantonalen Erbschaftssteuergesetzes. Es gelten folgende Erbschaftssteuersätze:

  • Erbteile an Ehegatten, eingetragene Partnern und Lebenspartnern sind steuerfrei.
  • Für Nachkommen besteht in Hohenrain eine Nachkommenserbschaftssteuer ab einem Erbteil von CHF 100'000.00.

Bei den nachfolgenden Erben wird eine Erbschafssteuer zu folgenden Steuersätzen veranlagt:

  • Elterlicher Stamm: 6 % des jeweiligen Erbteils, zuzüglich eines Zuschlages von 10 % - 100 % auf den Steuerbetrag (je nach Höhe des Erbteils)
  • Grosselterlicher Stamm: 15 % des jeweiligen Erbteils, zuzüglich eines Zuschlages von 10 % - 100 % auf den Steuerbetrag (je nach Höhe des Erbteils)
  • nicht verwandte Personen: 20 % des jeweiligen Erbteils, zuzüglich eines Zuschlages von 10 % - 100 % auf den Steuerbetrag (je nach Höhe des Erbteils)

Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden Sie im Erbschaftssteuergesetz sowie im Steuerbuch.

Zu den Erbschaftssteuern finden Sie online ein entsprechender Steuerkalkulator.