Anleitung für die Ausübung des Stimmrechts
Persönliche Stimmabgabe im Urnenbüro
Sie können die Stimm- und Wahlzettel zu Hause ausfüllen und anschliessend auf der Rückseite abstempeln lassen und in die Urne einlegen. Der Stimmrechtsausweis ist im Urnenbüro abzugeben. Das Urnenbüro ist jeweils am Abstimmungs-/Wahlsonntag von 10.00 - 10.30 Uhr geöffnet und befindet sich bei der Gemeindeverwaltung Hohenrain, Unterdorfstrasse 7, 6276 Hohenrain.
Briefliche Sitmmabgabe
Sie können Ihre Stimme auch brieflich abgeben. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
- Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das amtliche grüne Stimm- und Wahlkuvert und verschliessen Sie dieses.
- Unterzeichnen Sie persönlich den vorliegenden Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite (ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig).
- Legen Sie das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das graue Fensterkuvert, in welchem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.
Achtung: Stimmrechtsausweis darf nicht in das amtliche grüne Couvert gelegt werden! - Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann
- verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungs- und Wahlsonntag frankiert der Post überreicht werden;
- am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden;
- vor Urnenschluss in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen werden;
- vor Urnenschluss im Urnenlokal dem Urnenbüro überreicht werden.
Der Gemeindebriefkasten wird bis 10.30 Uhr geleert. Couverts die nach 10.30 Uhr eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.