Einbürgerung von Schweizer Staatsangehörigen
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Hohenrain erhalten?
Wir informieren Sie gerne über das Verfahren, die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.
Ablauf
Nachdem wir das Gesuch um Erteilung des Gemeindebürgerrechts und die dazugehörigen Unterlagen erhalten haben, werden diese durch die Verwaltung geprüft und nötigenfalls Unterlagen nachgefordert. Die Bürgerrechtskommission entscheidet schlussendlich über die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht Hohenrain. Im Anschluss wird der Entscheid über die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht Hohenrain dem zuständigen Zivilstandsamt zur Eintragung zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass der Verzicht eines bisherigen Heimatorts zusätzliche Zeit (zuständige Heimatortgemeinde) und Gebühren beanspruchen kann.
Unterlagen
Zum untenstehenden Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen (nicht älter als 6 Monate):
- Lebenslauf inkl. Motivationsschreiben
- Strafregisterauszug
- Betreibungsregisterauszug
- Familienschein für verheiratete oder Personenstandsausweis für unverheiratete Personen (am bisherigen Heimatort verlangen)
- Beibehaltungs / Verzichtserklärung bisheriger Bürgerrechte
Gesuchsformular
Gesuch um Erteilung Gemeindebürgerrecht für schweizerische Staatsangehörige [pdf, 501 KB]