Erbschaftssteuern
Erbschaften unterliegen der Erbschaftssteuer nach Massgabe des kantonalen Erbschaftssteuergesetzes. Es gelten folgende Erbschaftssteuersätze:
- Erbteile an Ehegatten, eingetragene Partnern und Lebenspartnern sind steuerfrei.
- Für Nachkommen besteht in Hohenrain eine Nachkommenserbschaftssteuer ab einem Erbteil von CHF 100'000.00.
Bei den nachfolgenden Erben wird eine Erbschafssteuer zu folgenden Steuersätzen veranlagt:
- Elterlicher Stamm: 6 % des jeweiligen Erbteils, zuzüglich eines Zuschlages von 10 % - 100 % auf den Steuerbetrag (je nach Höhe des Erbteils)
- Grosselterlicher Stamm: 15 % des jeweiligen Erbteils, zuzüglich eines Zuschlages von 10 % - 100 % auf den Steuerbetrag (je nach Höhe des Erbteils)
- nicht verwandte Personen: 20 % des jeweiligen Erbteils, zuzüglich eines Zuschlages von 10 % - 100 % auf den Steuerbetrag (je nach Höhe des Erbteils)
Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden Sie im Erbschaftssteuergesetz sowie im Steuerbuch.
Zu den Erbschaftssteuern finden Sie online ein entsprechender Steuerkalkulator.