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Adresslisten bestellen

Die Einwohnerdienste dürfen gemäss Informations- und Datenschutzregelement der Gemeinde Hohenrain bestimmten Institutionen Adresslisten aushändigen. Die Institutionen verpflichten sich:

  • Die erhaltenen Daten ausschliesslich zum vorerwähnten Zweck zu verwenden.
  • Die erhaltenen Daten weder ganz noch auszugsweise Dritten zugänglich zu machen.
  • Die erhaltenen Daten in angemessener Weise gegen Verlust und Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.
  • Auf die weitere Bearbeitung der betreffenden Daten zu verzichten, wenn die betroffene Person Sperrung ihrer Personendaten verlangt hat.
  • Die erhaltenden Daten nicht kommerziell zu verwenden.

Jede Person kann bei den Einwohnerdiensten die Bekanntgabe ihrer Personendaten ohne Angabe von Gründen für solche Zwecke sperren lassen.

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