Adresslisten bestellen
Die Einwohnerdienste dürfen gemäss Informations- und Datenschutzregelement der Gemeinde Hohenrain bestimmten Institutionen Adresslisten aushändigen. Die Institutionen verpflichten sich:
- Die erhaltenen Daten ausschliesslich zum vorerwähnten Zweck zu verwenden.
- Die erhaltenen Daten weder ganz noch auszugsweise Dritten zugänglich zu machen.
- Die erhaltenen Daten in angemessener Weise gegen Verlust und Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.
- Auf die weitere Bearbeitung der betreffenden Daten zu verzichten, wenn die betroffene Person Sperrung ihrer Personendaten verlangt hat.
- Die erhaltenden Daten nicht kommerziell zu verwenden.
Jede Person kann bei den Einwohnerdiensten die Bekanntgabe ihrer Personendaten ohne Angabe von Gründen für solche Zwecke sperren lassen.